Ungleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften war verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärte im vergangenen Jahr ein Verbot, Adoptivkinder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners adoptieren zu dürfen, für verfassungswidrig. Bis Ende Juni 2014 hatte die Politik laut diesem Urteil Zeit, das sogenannte Recht auf Sukzessivadoption gesetzlich zu verankern. Nach dem Bundestag hat am 13. Juni nun auch der Bundesrat ein entsprechendes… weiterlesen
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